Donnerstag, 18. April 2024

Bischöfliche Amtszeitbeschränkung

Ein Zitat

Bischöfe der Evangelisch-methodistischen Kirche ziehen beim Gottesdienst zur Weihe von Bischof Stefan Zürcher ins Basler Münster ein.
Foto © Jörg Niederer
"Ein Bischof/eine Bischöfin im Ruhestand bleibt Bischof/Bischöfin der Kirche." Kirchenordnung der Zentralkonferenz von Mittel- und Südeuropa, Art. 410.

Ein Bibelvers - Titus 1,7+8

"Denn ein Bischof soll untadelig sein als ein Haushalter Gottes, nicht eigensinnig, nicht jähzornig, kein Säufer, nicht gewalttätig, nicht schändlichen Gewinn suchen; sondern gastfrei, gütig, besonnen, gerecht, heilig, beherrscht..."

Eine Anregung

In Krisenzeiten stellt sich immer auch wieder die Machtfrage. So ist es nicht verwunderlich, dass anlässlich der Spaltung der weltweiten Evangelisch-methodistischen Kirche (EMK) die Frage nach der Amtsdauer von Bischöfinnen und Bischöfen gleich mehrfach mittels Anträgen an die Generalkonferenz thematisiert wird.

In den Vereinigten Staaten werden Bischöfe in der Regel nach einer 4-jährigen Amtszeit auf Lebenszeit gewählt. Wie Pfarrpersonen erhalten sie periodisch neue Beauftragungen. Sie unterstehen also auch als Bischöfe dem Dienstzuweisungssystem. In Europa ist dies aufgrund der politischen, sozialen und kirchlichen Situation - die EMK ist in allen Ländern eine kleine Diasporakirche und es gibt nur vier Bischofsgebiete - nicht möglich. Daher kennt nur die Zentralkonferenz von Mittel- und Südeuropa eine lebenslange Amtszeit nach amerikanischen Modus. Alle anderen Bischöfe unterstehen einer Amtszeitbeschränkung von üblicherweise 8 oder 12 Jahren.

In einer Nation, in der selbst der politische Präsident eine maximale Amtszeit von zweimal 4 Jahren kennt, ist es schon erstaunlich, dass Bischöfinnen und Bischöfe einer Mainline-Kirche auf Lebzeiten gewählt werden. Dagegen regt sich nun Wiederstand. In den entsprechenden Anträgen geht es um eine Beschränkung auf 8 oder 12 Jahren, und zwar für alle Bischöfinnen und Bischöfe weltweit. Begründet wird dies auf verschiedene Weise. So wird das Bischofsamt lediglich als spezielle Beauftragung gesehen. Auch Bischöfinnen und Bischöfe bleiben zuerst ordinierte Älteste und sollten daher auch nicht auf Dauer im bischöflichen Amt verbleiben. Weiter werde auf diesem Weg die Möglichkeit geschaffen, dass neue, unverbrauchte Kräfte als Bischöfinnen und Bischöfe nachrücken könnten. Vermutlich wäre es auch ein Weg, wie die Zahl der Bischöfinnen und Bischöfe in den USA an die deutlich kleiner gewordene Kirche angepasst werden könnte. Zuletzt spielt sicher auch das Misstrauen gegenüber dem Bischofskollegium eine gewisse Rolle, und der Wunsch, als schwierig erlebte Bischöfinnen und Bischöfe in absehbarer Zeit wieder los werden zu können.

Wie auch immer die Generalkonferenz diese Anträge aufnehmen wird, für den in der Zentralkonferenz von Mittel- und Südeuropa aktuell amtierenden Bischof Stefan Zürcher wird es kaum Auswirkungen haben, da er bereits in acht Jahren sein Pensionsalter erreichen würde. Seine aktive Amtszeit wird voraussichtlich 10 Jahre umfassen.

Jörg Niederer ist Pfarrer in der Evangelisch-methodistischen Kirche St. Gallen-Teufen

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