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Sonntag, 6. April 2025

Verfolgung und Glaubensfreiheit

Ein Zitat

Jörg Niederer steht in der Täuferhöhle bei Bäretswil, da wo sich die Täufer während der Reformation heimlich zum Gottesdienst treffen mussten.
Foto © Sabine Möckli Niederer

"Die Religionsfreiheit umfasst auch das Recht, keiner Religion anzugehören, nicht an einen Gott zu glauben (Atheismus) oder religiöse Annahmen prinzipiell als unentscheidbar zu bewerten (Agnostizismus)."
Wikipedia

Ein Bibelvers - Galater 5,1

"Christus hat uns befreit, damit wir endgültig frei sind. Bleibt also standhaft und unterwerft euch nicht wieder dem Joch der Sklaverei!"

Eine Anregung

Gestern war ich wieder einmal in der Täuferhöhle Sie liegt versteckt im Wald am Rand der Gemeinde Bäretswil in der Schweiz. Dort also feierten die Täufer:innen heimlich ihre Gottesdienste, immer in Furcht, entdeckt zu werden. Denn Täufer:innen wurden über längere Zeit von den anderen Kirchen und dem Staat verfolgt. Einige von ihnen wurden hingerichtet.

Diese Zeiten sind vorbei. Ich bin froh, dass wir uns in der Schweiz nicht heimlich zum Gottesdienst treffen müssen, sondern bequem in einer geheizten und gut ausgestatteten Kirche. Nur vergesse ich auch nicht, dass es durchaus Christ:innen gibt in anderen Ländern, die ihr Leben riskieren, um Gottesdienste feiern zu können, oder die im Gefängnis landen. An sie will ich auch an diesem Sonntag denken und für sie beten. Überhaupt alle Menschen, die aus Glaubensgründen diffamiert, verfolgt, verstossen inhaftiert oder getötet werden, lassen mich nicht kalt.

Religionsfreiheit ist eine so wichtige Errungenschaft. Wir dürfen sie nicht aufs Spiel setzen.

Jörg Niederer ist Pfarrer in der Evangelisch-methodistischen Kirche St. Gallen-Teufen

Mittwoch, 11. Dezember 2024

Lichter für die Religionsfreiheit

Ein Zitat

Weihnachtsbeleuchtung in der Altstadt von Winterthur.
Foto © Jörg Niederer
"Jeder Mensch hat Anspruch auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht umfasst die Freiheit, seine Religion oder seine Überzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder seine Überzeugung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, in der Öffentlichkeit oder privat, durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Vollziehung von Riten zu bekunden." Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte.

Ein Bibelvers - Apostelgeschichte 8,1

"An diesem Tag begann für die Gemeinde in Jerusalem eine schwere Verfolgung. Mit Ausnahme der Apostel zerstreuten sich alle über das Gebiet von Judäa und Samarien."

Eine Anregung

Heute ab 18.00 Uhr organisiert die Hilfsorganisation Christian Solidarity International (CSI) an vielen Orten Mahnwachen aus Solidarität für Glaubensverfolgte. Dazu schreibt CSI auf der Webseite: "Weltweit werden Millionen von Menschen wegen ihres Glaubens diskriminiert und verfolgt. viele davon sind Christen. Mit der Mahnwache setzen wir ein Zeichen und beten gleichzeitig an über 60 Orten in der Schweiz für Glaubensverfolgte."

Auch in Winterthur, da wo dieses Foto der Weihnachtsbeleuchtung aufgenommen wurde, findet eine Mahnwache statt, und zwar am Oberen Graben in der Altstadt.

Auch das ist eine Adventsentdeckung, dass Menschen gerade in der Zeit, in der dem Kommerz Lichter entzündet werden, einige Lichter für Menschen angezündet werden, die ihren Glauben nicht offen leben können.

Wer nun in Weinfelden, Frauenfeld, St. Gallen oder anderswo sich der Mahnwache anschliessen möchte, ist dazu herzlich eingeladen. In Frauenfeld findet die Mahnwache beim Sämannsbrunnen statt, in St. Gallen beim Brunnen in der Marktgasse und in Weinfelden beim Bahnhof/Postpärkli.

Jörg Niederer ist Pfarrer in der Evangelisch-methodistischen Kirche St. Gallen-Teufen


Sonntag, 31. Juli 2022

Strandgeschichten

Ein Zitat

Badende am öffentlichen Strand von Markelfingen.
Foto © Jörg Niederer
"Lieber im Bodensee baden, als in der Arbeit ertrinken." Abgewandelter Spontispruch

Ein Bibelvers - 2. Mose 2,5

"Da kam die Tochter des Pharao zum Baden an den Nil. Ihre Begleiterinnen gingen so lange am Ufer auf und ab."

Ein Anregung

Ferieninbegriff nebst dem Sonnenuntergang am Strand ist der Strand selbst. Heute bewegten wir uns daselbst, und ich liess mir mein weisshäutigen Beine von der Sonne rötlich einfärben. 

Der Strand liegt im deutschen Teil des Untersees, der Halbinsel Mettnau gegenüber. Ab der Wasserlinie geht man auf einem weichen Sand-Erdgemisch zwischen unzähligen kleinen Fischchen um die 100 bis 200 Meter weit hinaus, ohne dabei nennenswert im Wasser einzutauchen. Das Taufen wäre an dieser Stelle folglich mit einem weiten Weg verbunden. Doch das sollte die bewusste Hinwendung in die Nachfolge Christi ja sowieso sein - ein weiter, überlegter Weg.

Wie es in Deutschland ist, weiss ich nicht. Doch vor einigen Tagen habe ich erfahren, dass die Taufe in öffentlichen Gewässern im Kanton Genf Freikirchen nicht mehr erlaubt wird. Grund ist das Inkrafttreten eines neuen Gesetzes über die Laizität. Dabei geht es um die Trennung von Kirche und Staat. Neu reglementiert wird der öffentliche Raum. Private Seeanstösser können also weiter den christlichen Glauben durch Untertauchen im Genfersee bezeugen.

Jörg Niederer ist Pfarrer in der Evangelisch-methodistischen Kirche St. Gallen-Teufen / Koreanische Gemeinde