Freitag, 3. Mai 2024

Die revidierten Sozialen Grundsätze sind beschlossen

Ein Zitat

Molly Mwayera aus Simbabwe bringt an der Generalkonferenz beim Eheverständnis in den Sozialen Grundsätzen einen Änderungsantrag ein.
Bildschirmfoto aus dem Livestream
"Die neu verabschiedeten Sozialen Grundsätze wurden als lehrreiches Dokument für alle Mitglieder der Evangelisch-methodistischen Kirche erstellt. Sie sind für die Erwachsenenbildung, für die Predigt von der Kanzel, für den Seminarunterricht und als Leitfaden für uns alle gedacht. So können wir sie jetzt nutzen." Bischöfin Sally Dyck

Ein Bibelvers - 2. Mose 20,1+2

"Gott sprach alle diese Worte: 'Ich bin der Herr, dein Gott! Ich habe dich aus dem Land Ägypten herausgeführt – aus dem Leben in der Sklaverei.'"

Eine Anregung

Die revidierten Sozialen Grundsätze sind beschlossen. Gestern wurde vom Plenum der Generalkonferenz der Evangelisch-methodistischen Kirche in Charlotte, North Carolina auch der Abschnitt "The Social Community" mit 523 Ja-Stimmen gegen 161 Nein-Stimmen angenommen. In diesem Teil findet man den Abschnitt zur menschlichen Sexualität und das Eheverständnis der Kirche, also die zwei umstrittensten Themen, welche auch in gewisser Weise zur aktuellen Kirchenspaltung geführt haben.

Die an dieser Stelle 1972 in die Sozialen Grundsätze aufgenommene Aussage: "Die weltweite Evangelisch-methodistische Kirche kann die praktizierte Homosexualität nicht gutheissen und betrachtet diese Handlungsweise als unvereinbar mit der christlichen Lehre" ist in den revidierten Sozialen Grundsätzen nicht mehr zu finden.

Mehr zu reden gab das Eheverständnis. Im dazugehörigen Text wurde bekräftigt, die Ehe zu verstehen "...als einen heiligen, lebenslangen Bund, der zwei gläubige Menschen miteinander verbindet...". Molly Mwayera aus Simbabwe brachte dazu einen Abänderungsantrag ein. Sie nannte dies "die doppelte Definition der Ehe" und wolle damit die verschiedenen Ehevorstellungen in den Weltregionen stärken. Ihre vorgeschlagene Einfügung findet sich im nachfolgenden Zitat aus den Sozialen Grundsätzen zwischen den rechteckigen Klammern: "In der Kirche bekräftigen wir die Ehe als einen heiligen, lebenslangen Bund, der zwei gläubige Menschen [einen erwachsenen Mann und eine erwachsene Frau die ehemündig sind, oder zwei erwachsene, ehemündige Personen] in eine Verbindung miteinander bringt." ("Within the church we affirm marriage as a sacred lifelong covenant that brings two people of faith [adult man and woman of consenting age or two adult persons of consenting age] into union with one another.") Der Abänderungsantrag wurde von 72% der Stimmenden angenommen. Somit findet sich nun auch wieder das traditionelle Eheverständnis zwischen einem Mann und einer Frau in den Sozialen Grundsätzen.

Bischof Stefan Zürcher schreibt zu dieser Entwicklung in einem Brief, der in diesen Tagen allen Pfarrpersonen der Zentralkonferenz von Mittel- und Südeuropa zugestellt wird: "Die revidierten Sozialen Grundsätze enthalten weiterhin das traditionelle Verständnis der Ehe und eröffnen die Möglichkeit, es auch anders zu definieren. Qualifizierende Aussagen zur sexuellen Orientierung werden in den Sozialen Grundsätzen und der Kirchenordnung nicht mehr gemacht. Wichtig für uns: Die Generalkonferenz gab den Zentralkonferenzen ausdrücklich die Befugnis, für ihr Gebiet die Definition der Ehe und Richtlinien für Feiern zur Eheschliessung sowie die Anforderungen an Bewerbende für den pastoralen Dienst und die Ordination selbst festzulegen. Die Zentralkonferenzen können diese Kompetenzen an ihre Jährlichen Konferenzen übertragen. Was wir an der ausserordentlichen Zentralkonferenz in Basel im November 2022 beschlossen haben, können wir nun mit der vollen Unterstützung der Generalkonferenz umsetzen. Schon damals haben wir den Schutz der verschiedenen Überzeugungen in unserer Zentralkonferenz sichergestellt."

Mit diesem letzten Entscheid zu den Sozialen Grundsätzen hat eine 12-jährige intensive Arbeit, die ihren Ausgang im europäischen Kontext genommen hat (siehe Beitrag vom 29. April) einen erfolgreichen Abschluss gefunden. 

Und was ist aus der Amtszeitbeschränkung beim Bischofsamt geworden? Eine gestern diskutierte Vorlage sah vor, die Amtszeit in den USA auf 8 plus 4 Jahre zu beschränken. Dies wurde dann abgeändert auf 8 plus 8 Jahre. Letztlich wurde der Antrag als Ganzes an die zuständigen Boards zurückgewiesen. Für die Zentralkonferenzen hätte dieser Antrag sowieso keine Veränderung gebracht aufgrund des folgenden Satzes in der Vorlage: "Jeder Bischof, der von einer Zentralkonferenz der Evangelisch-methodistischen Kirche gewählt wird, hat eine Amtszeit, die von der Zentralkonferenz, die den Bischof wählt, festgelegt wird."

Jörg Niederer ist Pfarrer in der Evangelisch-methodistischen Kirche St. Gallen-Teufen

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